Energieberatung für Wohngebäude

Vorteile einer Energieberatung

Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert.

Wie ist der Ablauf einer Energieberatung?

Nach Beauftragung stellen wir beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhalte einen Förderbescheid.

Nach den Richtlinien des BAFA besteht die Energieberatung aus drei Phasen:

Phase 1: Vor-Ort-Aufnahme
Bei einer ausführlichen Besichtigung vor Ort erfolgt eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes. Hierbei werden alle wärmeübertragenden Bauteile wie Fenster, Dach und Fassade sowie die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung usw.) erfasst und dokumentiert. Hilfreich sind hierbei – falls vorhanden – Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Energiekostenabrechnungen, die Sie mir zur Verfügung stellen.

Bereits während der Besichtigung können Sie uns Ihnen bekannte Probleme (Zugerscheinungen, Schimmel, Räume, die sich nicht ausreichend beheizen lassen usw.) sowie Ihre Vorstellungen zu Wünschen und bereits angedachten Maßnahmen mitteilen.

Phase 2: Erstellung des Beratungsberichtes
Anschließend erstellen wir den Beratungsbericht. Dieser enthält in allgemeinverständlicher und übersichtlicher Form die wesentlichen Ergebnisse der Bestandsaufnahme des IST-Zustandes des Gebäudes, die Schwachstellen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie eine energetischen Bewertung des Gebäudes.

Anhand des IST-Zustandes und Ihrer zuvor geäußerten Wünsche und Vorstellungen werden Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen sowie deren möglicher Energieeinsparungen erstellt.

Dabei stehen zwei Sanierungskonzepte zur Verfügung:

  • Beratungsoption „Schritt-für-Schritt-Sanierung“: Diese beinhaltet Vorschläge und Kurzbeschreibungen von aufeinander abgestimmten, in eine Reihenfolge gebrachten energetischen Maßnahmen für eine Sanierung. Diese Variante ist für Gebäudeeigentümer besonders geeignet, die eine Sanierung schrittweise durchführen möchten.
  • Beratungsoption „Gesamtsanierung in einem Zug“ zu einem KfW-Effizienzhaus: Diese beinhaltet Vorschläge von Maßnahmen für eine energetische Sanierung in einem Zug, bei der ein KFW-Effizienzhausniveau erreicht wird. Diese Variante ist für Gebäudeeigentümer besonders geeignet, die eine Sanierung ein einem Zuge durchführen möchten, beispielsweise nach Erwerb eines Gebäudes.

Bei beiden Optionen wird der Einsatz erneuerbarer Energien ebenso berücksichtigt wie eine mögliche Inanspruchnahme von Förderprogrammen und der zu erwartenden Investitionskosten. Auf diesen Vorschlägen basierend erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsprognose, die aufzeigt, wie  rentabel die einzelnen Maßnahmen sind.

Phase 3: Berichtübergabe und Abschlussgespräch:
Den Beratungsbericht senden wir Ihnen vor dem Abschlussgespräch zu. So haben Sie ausreichend Zeit ihn durchzulesen und sich mögliche Fragen zu notieren. In einem Abschlussgespräch erläutern wir Ihnen gerne ausführlich den Energieberatungsbericht sowie die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen sowie zusätzliche Hinweise zur Umsetzung und zu den für Sie interessanten Förderprogrammen.

Förderung für Energieberatungen

Der Bund fördert Energiesparberatungen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden.

Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziell dabei. Das BMWi übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten in Form eines Zuschusses.
Das BMWi zahlt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, höchstens

1.300 Euro für Ein oder Zweifamilienhäuser und

1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen erläutert wird.

Wie erhalten Sie die Förderung zur Vor-Ort-Beratung?
Den Antrag auf Förderung einer Energieberatung müssen Sie nicht selbst stellen, das erledige wir für Sie. Nach der Übergabe und Erläuterung des Energieberatungsberichtes zahlen Sie nur das um die Zuschusshöhe verringerte Beratungshonorar. Der verbleibende Honorarbetrag wird direkt vom BAFA an unsausgezahlt.

Wer kann eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude in Anspruch nehmen?

Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen: Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchberechtigte und Mieter/Pächter.

Eine geförderte Energieberatung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Gebäude in Deutschland steht, der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens 10 Jahre zurück liegt und das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient. Bei ausschließlicher Wohnnutzung muss sich die Beratung auf das gesamte Gebäude beziehen. Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohn- und Nichtwohnanteil) kann die Beratung entweder nur auf den Wohnanteil oder aber auf das Gesamtgebäude bezogen werden.

Sie erhalten den Beratungszuschuss, wenn

  • die Baugenehmigung vor über zehn Jahren erteilt bzw. die Bauanzeige vor über zehn Jahren erstattet wurde.
  • Die Gebäudehülle nachträglich nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert wurde.
  • Ihr Gebäude ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet wurde oder nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient.

Eine Beratungszuschuss ist für Sie ausgeschlossen, wenn

  • Ihr Gebäude in den letzten vier Jahren Gegenstand einer Beratung nach Förderrichtlinien des Bundes zur Vor-Ort-Beratung war, ohne dass sich der Eigentümer des Beratungsobjekts geändert hat.
  • Wenn Sie eine Nutzungsänderung von einem beheizten Nichtwohngebäude zu einem Wohngebäude (Umwidmung) beabsichtigen.

Auch Mieter oder Pächter eines Gebäudes können im Rahmen des Förderprogramms beraten werden, wenn sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.

Seit dem 01. November 2020 gilt in Deutschland das Gebäude­energie­gesetz (GEG), das das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ablöst.  Beim Kauf oder einer umfangreichen Sanierung eines Ein- oder Zweifamilien­hauses verpflichtet es den Eigentümer zu einem informatorischen Gespräch mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater.