Aktueller Hinweis:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst.
Anträge, die bis zum Ablauf des 27.07.2022 gestellt wurden, sind nach Auskunft der KfW von den Änderungen nicht betroffen.
Sie möchten ein besonders energiesparendes Wohngebäude und Ihre bestehende Immoblilie fit für die Zukunft machen?
Da die Energieeffizienz bei Gebäuden ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist, werden besonders energiesparende Gebäude staatlich gefördert. Dazu gibt es u.a. vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verschiedene Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden.
Prinzipiell lassen sich zwei Vorgehen unterscheiden:
Für bestehende Gebäude gibt es neben der umfassenden energetischen Sanierung zum KfW/BEG-Effizienzhaus die Möglichkeit der Durchführung von Einzel-Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes, z.B. die Dämmung des Daches oder der Austausch der Fenster.
Da jedes Gebäude ganz individuell ist, sollten diese Maßnahmen auch für jedes Gebäude, individuell geplant werden.
Zusätzlich zu den Programmen der BEG-Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäude gibt es weitere Förderprogramme wie z.B. Einbruchschutz, Altersgerechter Umbau oder der Einbau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien.
Bei Inanspruchnahme eines Förderprogrammes des BAFA zur energetischen Sanierung oder des Neubaus eines KfW-Effizienzhauses ist eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen für Energieeffizienz erforderlich. Dieser plant u.a. die Ausführung der Arbeiten, überwacht diese und führt die energetischen Nachweise durch. Auch für diese Beauftragung sind können Fördrmittel in Anspruch genommen werden.
Ab dem 28.07.2022 werden Einzelmaßnahmen nur noch in der Zuschuss-Variante als BEG-Einzelmaßnahme vom BAFA angeboten. Diese Förderbedingungen sollen bis einschl. 14. August 2022 bestehen bleiben.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fenster, Fassade) beträgt der Fördersatz 20%, für Maßnahmen an der Anlagentechnik (außer Heizung) 20%, bei Erneuerung der Heizungsanlage beträgt die Förderung je nach neu eingebauten Heizungstyp bis zu 45%. Werden Maßnahmen aus einer in den letzten 15 Jahren durchgeführten durch das BAFA geförderten Energieberatung (Variante “individueller Sanierungsfahrplan iSFP) ausgeführt, erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5%.* Je Wohneinheit und Kalenderjahr betragen die Förderfähigen Kosten 60.000 Euro pro Kalenderjahr.-
Bei der Planung für einen Umbau können wir diesen schon optimal auf einen KfW/BEG-Effizienzhaus-Standard vorbereiten. Sowohl bei Neubau als auch bei energtischer Sanierung unterstützen wir Sie bei der Wahl der richtigen Fördermittel und begleiten Ihr Vorhaben bis zur Fertigstellung.
* Die Förderprogramme werden von Zeit zu Zeit geändert. Alle Angaben daher ohne Gewähr.